Achtung!

Der Krankenhausbetrieb des St. Josef-Hospitals Gelsenkirchen-Horst wurde eingestellt. 

Die ambulanten Angebote stehen weiterhin zur Verfügung und sind wie gewohnt erreichbar. 

Zuzahlung

An der Kasse ist der gesetzlich festgelegte Zuzahlungsbetrag für die vollstationäre Krankenhausbehandlung in Höhe von 10 Euro/Tag an der Kasse zu bezahlen. Dieser Betrag ist für maximal 28 Tage im Kalenderjahr zu entrichten. Sie können die Zuzahlung auch per Überweisung leisten. An der Information erhalten Sie dafür einen Überweisungsträger.

Von der Zuzahlungspflicht befreit sind:

  • Patient*innen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • teilstationäre Krankenhauspflege

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